Ein Antrag auf Kampfmitteluntersuchung kann erst gestellt werden, sofern für den Bereich eine Luftbildauswertung vorliegt.
Die anschließende Kampfmitteluntersuchung kann nur im Zusammenhang mit einer Bauaktivität beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Die Kampfmitteluntersuchungen können nur durch die örtliche Ordnungsbehörde beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Lageplan/Karte
Weiterführende Informationen
Form der Antragstellung: schriftlich