Anhörung planfeststellungsbedürftiger Vorhaben Durchführung

Das Anhörungsverfahren ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren. Dabei werden die Planunterlagen in einem ersten Schritt bei den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Einwendungsfrist und bis zu zwei Wochen danach können von Betroffenen Stellungnahmen vortragen. Alle Einwendungen werden dem Vorhabenträger vorgelegt zur Erstellung einer Gegenäußerung. Im Anschluss daran werden die eingebrachten Stellungnahmen in einem Erörterungstermin erörtert und diskutiert. Die Ergebnisse des Erörterungstermins werden von der Anhörungsbehörde ausgewertet. Sie gibt schließlich eine abschließende Stellungnahme an die Planfeststellungsbehörde. Im Anschluss daran entscheidet diese in Form eines Planfeststellungsbeschlusses.

Die Offenlage der Planunterlagen bei der Erforderlichkeit eines erneuten Planfeststellungsverfahrens erfolgt u.a. bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Hier können auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zuvor wird die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich bekanntgemacht.

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