Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge.
Rechtsgrundlagen
Gebührenrahmen
kostenfrei: 0,00€
Fristen
keine