Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragungsbewilligung von Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbüchern.

Den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder jede andere Person stellen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (zum Beispiel der Erwerber)

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Bauzeichnung/Aufteilungsplan
  • Eigentumsnachweis
  • Auszug aus amtlicher Liegenschaftskarte

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
  • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
    • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
    • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
  • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören.
  • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung beziehungsweise im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Zusätzliche Hinweise zu erforderliche Unterlagen

  • Bauzeichnung / Aufteilungsplan,
    • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
    • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
    • Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine aktuelle Baubestandszeichnung sein.
  • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug beziehungsweise Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug)

Prozess

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der unteren Baubehörde ein.
  • Die untere Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
  • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die untere Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung, die auch als Aufteilungsplan bezeichnet wird.