Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.
Um bestehende Risiken papierbasierter Lichtbilder, insbesondere durch Manipulation, auszuschließen, werden u.a. für Reisepässe und Personalausweise digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 30.04.2025 im Bürgerbüro papierbasierte Lichtbilder bei der Antragstellung dieser Dokumente eingereicht werden können; ab dem 01.05.2025 ist dieses Verfahren unzulässig.
Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ob sie ein Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder direkt in der Behörde erstellen lassen. Das Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Welche Fotostudios oder Märkte zur Erstellung von digitalen Lichtbildern autorisiert sind, können Sie unter diesem Link mit Fotografen in Ihrer Nähe überprüfen.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Für die Bilderfassung an den Stationen im Bürgerbüro wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragsteller*innen in anderer Weise zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden zwei Links des Ministeriums des Innern und für Heimat: