Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB, Aufhebungssatzungen für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“ und für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“

Spielplatz Details
Kategorie Bebauungsplan
Verfahrensschritt Offenlage

Für den Bereich in Spellen zwischen Rheinstraße und Winkelstraße setzen der Bebauungsplan Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ und der Bebauungsplan Nr. 14 „Spellen-Mitte“ Mischgebiet fest. In dem Baugebiet ist jedoch kein mischgebietstypischer Gewerbebetrieb mehr vorhanden. Es handelt sich faktisch um ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Ziel der Aufstellung der Aufhebungssatzungen ist es, dass Bauvorhaben dort zukünftig gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen sind.