Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 24, Bebauungsplan Nr. 65, 1. Änderung Prinzenstraße, Herzogring
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 65, 1. Änderung "Prinzenstraße, Herzogring"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 folgende Beschlüsse* gefasst:
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB und § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65, 1. Änderung „Prinzenstraße, Herzogring“ im beschleunigten Verfahren für den in der Anlage 1 der Drucksache 17/504 DS dargestellten Geltungsbereich.
- Der Stadtentwicklungsausschuss wird beauftragt, gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
*Die Drucksache steht unter www.voerde.de (Rathaus & Verwaltung – Ratsinformationssystem – Weitere Links – Ratsinfosystem der Stadt Voerde – Vorlagen) zum Download bereit.
** Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Artikel 2 „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ vom 04. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6).
Die oben genannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65, 1. Änderung ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Der Geltungsbereich umfasst den ehemaligen Kinderspielplatz „Königring-Nord“ (Flurstück Gemarkung Voerde, Flur 12, Nr. 498) sowie einen 7,5 Meter breiten Streifen der Verkehrsfläche der Kaiserstraße (Flurstück Gemarkung Voerde, Flur 12, Nr. 988), der nordöstlich an die Nordostseite des ehemaligen Kinderspielplatzes anschließt und die dort vorhandenen öffentlichen Parkplätze umfasst.
Der Bebauungsplan Nr. 65, 1. Änderung „Prinzenstraße, Herzogring“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bisher als Kinderspielplatz „Königring-Nord“ genutzte öffentliche Grünfläche zwischen den Straßen „Königring“ und „Kaiserstraße“ in Wohnbauland umzuwandeln und dafür durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen.
Die Bauleitplanung ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner oben genannten Sitzung den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt, gemäß § 3 Absatz 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (hier: Anhörung der Bürgerinnen und Bürger) durchzuführen.
Die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger findet am 28.08.2024 um 17 Uhr im kleinen Sitzungssaal (Raum 137) im Rathaus Voerde, Rathausplatz 20, 46562 Voerde (Niederrhein), statt.
Hierzu sind alle interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
In der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es besteht Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern und diese zu erörtern.
In die bei der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger vorgestellten Planunterlagen kann darüber hinaus in der Zeit von 29.08.2024 bis einschließlich 11.09.2024 im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachdienst 6.1 (Herrn Gudd, Telefon 02855 80-438) eingesehen werden.
Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 29.08.2024 bis einschließlich 11.09.2024 auch unter www.voerde.de beziehungsweise www.voerde.de/bauleitplanung einsehbar.
Stellungnahmen können bis zum 11.09.2024 beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@voerde.de) vorgebracht werden.
Voerde (Niederrhein), den 26.07.2024
gezeichnet
Haarmann
Bürgermeister