Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 23, Lärmaktionsplan

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 23, Lärmaktionsplan
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2024

Beschluss des Lärmaktionsplans der vierten Runde für die Stadt Voerde (Niederrhein)

Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Lärmaktionsplan der vierten Runde beschlossen.
Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verpflichtet die Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Dabei handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, welches aus der Lärmkartierung und einem Maßnahmenplan besteht und zur Regelung von Lärmproblemen und –auswirkungen aufgestellt wird. Im Vergleich zu den vorherigen runden werden erstmalig werden für die Stadt Voerde auch sogenannte „ruhige Gebiete“ ausgewiesen. Die Definition dieser Flächen liegt im Ermessensspielraum der Kommunen, die Erläuterung des Umgangs ist jedoch gemäß der EU-Richtlinie verpflichtend. Die Stadt Voerde definiert ruhige Gebiete als Grünflächen, welche in ihrer Art öffentlich zugänglich sind und deren Nutzung von sich aus keinen Lärm verursacht. Zudem spiegeln die Flächen ein subjektives Gefühl der Ruhe wieder und besitzen eine für den Aufenthalt zweckmäßige Größe über 800 qm.
Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Dies stellt die notwendigen Daten für die Lärmkartierung zur Verfügung und berechnet die Lärmkarten. Beim Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes, wird dieser vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert. Daher ist auch das EBA für die Aufstellung eines entsprechenden Lärmaktionsplans zuständig.
Seit dem 31. Dezember 2018 gilt ein neues europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren, das erstmals bei der aktuellen Runde der Lärmkartierung (2022) zur Anwendung gekommen ist. Daher sind die Lärmkarten der 4. Runde nicht mehr mit denen der vorherigen Runden vergleichbar und weisen aufgrund der angepassten Maßgaben in der Regel mehr Betroffene aus.
Das Umgebungslärmportal http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung. Dort sind ebenfalls, zentral für alle betroffenen Kommunen im Land, Lärmkarten und Berichte über die Lärmkartierung abrufbar. 
Der Lärmaktionsplan der Stadt Voerde (Niederrhein) ist auf der Internetseite der Stadt Voerde unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.voerde.de/klima-verkehr-bauen/verkehr/verkehrskonzept

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. 
Rechtsgrundlage: EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 i. V. m. § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013, das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert wurde.
Voerde (Niederrhein), den 05.07.2024
gezeichnet Haarmann