Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15 Jahrgang, Nummer 16, Offenlage Logistikpark Hafen Emmelsum
Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen der Stadt Voerde (Niederrhein)
Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“;
Offenlage
Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 (Drucksache 17/582 DS 2. Ergänzung)* folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt den Bürgermeister, die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ sowie der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Logistikpark Hafen Emmelsum“ einschließlich Begründungen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB** für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.
Für die Offenlage ist der in gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses mit dem Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung sowie dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 12.03.2024 vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 sowie der 75. Änderung des FNP einschließlich Begründungen dahingehend zu ändern, dass die Fläche für die Landwirtschaft (Festsetzung 7) mit den südlich angrenzenden Flächen "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" (Festsetzung 9: 2.1 und nördlich und südlich angrenzend 2.2) getauscht wird, so dass im südlichen Bereich die zusammenhängende landwirtschaftliche Ackerfläche innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanbereiches erhalten bleibt.
Auf Grund des Umfangs der Unterlagen werden die Entwürfe nicht über einen Zeitraum von 30 Tagen, sondern über einen Zeitraum von 6 Wochen, nicht früher als dem 15.04.2024 öffentlich ausgelegt.
*Die Drucksache steht unter www.voerde.de (Rathaus und Verwaltung – Ratsinformationssystem-Vorlagen) zum Download bereit.
**Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) geändert worden ist.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grundlage und in Übereinstimmung mit den übergeordneten landes- und regionalplanerischen Zielen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) und des aktuellen, seit dem 28.02.2024 rechtswirksamen Regionalplans Ruhr (Feststellungsbeschluss Stand November 2023) ist auf der zum Hafenbereich gehörenden, ca. 19,1 ha umfassenden Teilfläche östlich des bestehenden Aluminiumwerks die Entwicklung eines multimodalen Logistikstandorts unter der Bezeichnung „Logistikpark Hafen Emmelsum“ geplant.
In der Planung wird der vorhandene breite Gehölzstreifen entlang der Weseler Straße und der Kreisbahntrasse im Osten und Südosten des Plangebietes weitgehend erhalten und übernimmt somit weiterhin seine auch visuell abschirmende Funktion gegenüber dem Umgebungsbereich. Gehölzbestände mit Offenlandbereichen im Südwesten des Plangebietes sowie eine am westlichen Rand vorgesehene Wildwechsel-Zone werden als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft planungsrechtlich gesichert. Zur vollständigen Eingrünung der vorgesehenen Sonderbauflächen ist eine bandartige Grünfläche mit Gehölzanpflanzungen am nördlichen Rand des Plangebietes an der Schleusenstraße vorgesehen. Eine auch weiterhin für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehene Fläche im südlichen Bereich bleibt erhalten.
Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB.
Die identischen Geltungsbereiche der o.g. Bauleitplanentwürfe sind in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung zwischen dem Aluminiumwerk im Westen und der Weseler Straße im Osten. Im Norden bildet die Schleusenstraße die Begrenzung und im Süden bzw. Südosten die Trasse der Kreisbahn.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 108, 151, 137 und 154 der Flur 32, Gemarkung Spellen, die Flurstücke 108, 109, 111, 113 tlw., 29, 115 und 91 der Flur 33, Gemarkung Spellen sowie die Flurstücke 251, 254, 255 und 257 der Flur 17 Gemarkung Spellen.
In die Planunterlagen kann in der Zeit
von Montag, den 27.05.2024 bis einschließlich Montag, den 08.07.2024,
im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage, zu den Zeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachdienst 6.1 (02855/80-457 oder 769) der Stadt Voerde (Niederrhein) eingesehen werden.
Die Planunterlagen sind im Internet unter
https://www.voerde.de/bauleitplanung
oder über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter
- https://www.bauleitplanung.nrw.de
- das Bauportal NRW unter https://www.bauportal.nrw/
einsehbar.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@voerde.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird bei der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
- Drucksache 17/582 DS 2. Ergänzung (Beschluss zur Offenlage durch den Rat der Stadt Voerde (Ndrrh.) vom 19.03.2024)
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ (14.03.2024)
- Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" Umweltbericht (ILS Essen GmbH, März 2024)
- Entwurf der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“,
- Entwurf der Begründung der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“ (14.03.2024)
- 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Logistikpark Hafen Emmelsum" Umweltbericht (ILS Essen GmbH, März 2024)
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" auf dem Gebiet der Stadt Voerde - Umweltverträglichkeitsstudie/Landschaftspflegerischer Begleitplan - (ILS Essen GmbH, März 2024)
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" - Artenschutzprüfung I (ILS Essen GmbH Februar 2024)
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" - Artenschutzprüfung II (ILS Essen GmbH, März 2024)
- 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Logistikpark Hafen Emmelsum" - Artenschutzprüfung II (ILS Essen GmbH, März 2024)
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" Verkehrsuntersuchung (ambrosius/blanke, 26.10.2023)
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" Anhang zur Verkehrsuntersuchung (ambrosius/blanke, 26.10.2023)
- Zusammenfassende Bewertung der verkehrlichen Untersuchungen (ambrosius / blanke, 07.12.2023)
- Mikroskopische Verkehrssimulation (PTV Transport Consult GmbH, 29.11.2023)
- Bebauungsplan Nr. 139 "Logistikpark Hafen Emmelsum" Lärmgutachten (Ingenieurbüro Stöcker, 13.03.2024)
- Bodengutachten (Dr. Schubert, 16.01.2023)
- Behandlung von Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren
Nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Entwürfe der Begründungen und der Umweltberichte des Bebauungsplanes Nr. 139 und der 75. Änderung des Flächennutzungsplans „Logistikpark Hafen Emmelsum“:
Bei dem zu beurteilenden Vorhaben handelt es sich um die Errichtung eines Logistikparks auf einer als Sonderbaufläche für hafenaffine Betriebe zu entwickelnden Fläche. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 19,2 ha. Insgesamt werden im Bebauungsplangebiet des Bebauungsplans Nr. 139 durch Rücknahme von gewerblichen Bauflächen und Ausweisung von weiteren Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft, Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und von Waldflächen max. 9,7 ha neu versiegelt. Für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 besteht in diesem Bereich das Recht auf Versiegelung einer Gesamtfläche von ca. 13,2 ha. Die Versiegelung betrifft demnach im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 einen geringeren Anteil der Gesamtfläche.
Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter ermittelt und in den Umweltberichten beschrieben und bewertet wurden. Diese Auswirkungen durch die avisierte Bebauung des Plangebietes sowie die Emissionen des Logistikbetriebs auf die Umweltschutzgüter, im Vergleich zum bestehenden Planungsrecht durch den Bebauungsplan Nr. 39, werden in der folgenden Tabelle übersichtlich zusammengestellt. In Bezug auf die Fauna und den Waldbestand wird sich abweichend auf den Realbestand bezogen. Die Anlage 1 des BauGB wird bei dem Umweltbericht angewendet.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Beschreibung der Auswirkungen:
Biotopverluste durch Versiegelung und durch Baumfällungen, Bauzeitliche Störungen / Gefährdungen von Fledermäusen, Brutvögeln und Amphibien, Anlagebedingte Verluste von Fledermausquartieren, Anlagebedingte Kollisionen von Vögeln an reflektierenden Fassaden und Glasfronten, Störung und Entwertung von Lebensräumen von lichtempfindlichen Fledermausarten, Brutvögeln und Zugvögeln, Betriebsbedingte Individuenverluste von Amphibien durch Kollisionen - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
1:1 Ausgleich der zu rodenden Waldbestände, Erhalt von wertvollen Vegetationsbeständen, Bauzeitenbeschränkungen, Pflegemaßnahmen, Amphibien- zäune; Anbringung von Fledermauskästen und Nisthilfen im Plangebiet; Verwendung reflexionsarmer Fassaden und Kenntlichmachung von Glasfronten und Fenstern, Artenschutzkonforme Regelungen zu Beleuchtungsanlagen, Optimierung von Lebensräumen für die Kreuzkröte, bei einer ermittelten Gefährdung Anbringen stationärer Leitsysteme für Amphibien
Schutzgut Landschaftsbild
- Beschreibung der Auswirkungen:
Visuelle Auswirkungen beschränken sich auf den Bereich der Hauptzufahrt, insgesamt nur mäßige Beeinträchtigung, die durch Pflanzungen vermindert werden. - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Festgesetzte Pflanzungen südlich der Schleusenstraße und an der Ecke Schleusenstraße / Weseler Straße mit sichtverschattender Wirkung
Schutzgut Boden
- Beschreibung der Auswirkungen:
Bodentypen, schutzwürdige Böden, Betrachtung der Vorbelastung des Bodens, Altlasten, Vermeidungsmaßnahmen: keine relevanten Auswirkungen - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche
Schutzgut Wasser
- Beschreibung der Auswirkungen:
Betrachtung von Bestand und Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer: keine relevanten Auswirkungen - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Festsetzung zur Behandlung und Beseitigung von Niederschlagswasser, Hinweis auf das Risikogebiet des Rheins
Schutzgut Klima und Luft
- Beschreibung der Auswirkungen:
Rücknahme der Versiegelungsmöglichkeit in Bezug auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 39, Veränderung des Mikroklimas in Bezug auf die derzeitige Nutzung im Bereich der Bebauung - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
1:1 Waldausgleich im Gebiet, Pflanzung von Einzelbäumen im Bereich der Stellplatzanlage, anteilige Dachbegrünung der Gebäude des Sondergebiets, Nutzung von Solarenergie
Schutzgut Luft Mensch, Lärm und Erschütterungen
- Beschreibung der Auswirkungen:
Beeinträchtigung durch Lärmemissionen von Gewerbebetrieben. Geringfügige Erhöhung von Lärmwerten, Beeinträchtigung nächstgelegener einzelner Wohngebäude - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Lärmschutzwände als Lärmschutzmaßnahmen, Ausschluss von Störfallbetrieben
Schutzgut Mensch, Erholung
- Beschreibung der Auswirkungen:
Visuelle Auswirkungen beschränken sich auf den Bereich der Hauptzufahrt. Insgesamt nur mäßige Beeinträchtigung, die durch Pflanzungen vermindert werden. - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Festgesetzte Pflanzungen südlich der Schleusenstraße und an der Ecke Schleusenstraße / Weseler Straße mit sichtverschattender Wirkung
Schutzgut Mensch, Wohnen
- Beschreibung der Auswirkungen:
geringfügige Überschreitung von Lärmwerten: keine relevanten Auswirkungen, - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Berücksichtigung von Lärmschutzanlagen
Schutzgut Fläche
- Beschreibung der Auswirkungen:
Nutzungseinschränkungen innerhalb des SO für hafenorientiertes Gewerbe, flächenmäßige Rücknahme der bebaubaren Fläche - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
--
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Beschreibung der Auswirkungen:
Keine relevanten Auswirkungen - Erhebliche Auswirkungen?:
nein - Maßnahmen (-vorschläge):
Gasleitung wird durch Festsetzung eines Leitungsrechts berücksichtigt
Die Aufforstung und Sicherung von Waldbeständen ist als multifunktionale Maßnahme zu verstehen, die sich positiv auf alle Schutzgüter auswirkt: z. B. das Landschaftsbild (Sichtverschattend), die menschliche Gesundheit (Luftreinigung, Erholung), das Klima oder den Boden (Verbesserung der Bodenfunktionen).
Insgesamt gesehen und gemessen an dem vor der Planung bestehenden Sach- und Rechtszustand ergeben sich bei Durchführung der in der Planung vorgesehenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen in Bezug auf die Umwelt.
Umweltverträglichkeitsstudie/Landschaftspflegerischer Begleitplan - (ILS Essen GmbH, März 2024)
Im Rahmen der UVS werden die schutzgutbezogenen Bedeutungen des Plan- und Untersuchungsgebiets dargestellt sowie die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt analysiert und bewertet. Abschließend werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung empfohlen. (siehe Tabelle) Darüber hinaus wird im LBP eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vorgenommen. Gemäß der ökologischen Wertpunkte-Bilanzierung ist ein rechnerischer Überschuss in Höhe von 286.425 Wertpunkten zu verzeichnen. Somit kann der durch den Bebauungsplan ermöglichte Eingriff durch interne Maßnahmen (Aufforstungen inkl. Anlage von Waldmänteln, Erhalt von wertvollen Vegetationsbeständen, Begrünungsmaßnahmen, Pflanzungen von Einzelbäumen, Dachbegrünung) vollständig innerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen werden. Im Ergebnis wird ein Punkte-Überschuss bzw. eine Verbesserung generiert. Eine zusätzliche Kompensation ist nicht erforderlich.
Artenschutzprüfung I (Vorprüfung) und Artenschutzprüfungen II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände) (ILS Essen GmbH Februar/März 2024)
In den Artenschutzprüfungen erfolgt die Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen auf planungsrelevante Arten sowie die Erarbeitung von Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), damit durch die Umsetzung der Planung Verbotstatbestände gem. § 44 Absatz 1 BNatSchG nicht eintreten. (siehe Tabelle Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Verkehrsuntersuchung und Anhang zur Verkehrsuntersuchung (ambrosius / blanke, 26.10.2023)
Die Prognose-Verkehrsbelastungen an den unmittelbar betroffenen Knotenpunkten werden ermittelt. Hierbei wird die vorhandene prognostizierte Verkehrsbelastung unter der Berücksichtigung von Mehrverkehren aus diesem und weiteren Planverfahren der Städte Voerde und Wesel berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer unter den Prognose-Verkehrsbelastungen ausreichenden Leistungsfähigkeit ist im Ergebnis neben einer Anpassung des den Berechnungen zugrunde gelegten Festzeitprogramms ein Ausbau des Knotenpunktes Frankfurter Straße / Emmelsumer Straße mit einer Verlängerung der Linksabbiegespur in der westlichen Zufahrt der Emmelsumer Straße erforderlich.
Zusammenfassende Bewertung der verkehrlichen Untersuchungen (ambrosius / blanke, 07.12.2023)
Anhand der Entwicklung von 5 Prognosefällen bezogen auf die Bauleitplanungen der Städte Voerde und Wesel wird aus Verursachersicht eine Zuordnung der erforderlichen Maßnahmen ermittelt.
Mikroskopische Verkehrssimulation (PTV Transport Consult GmbH, 29.11.2023)
In Ergänzung zu den Verkehrsuntersuchungen von ambrosius blanke sind für den weiteren Ausbau der Hafenbereiche die Knotenpunkte Willy-Brandt-Straße (B8) / Frankfurter Straße (L296), Willy-Brandt-Straße (B8) / Emmelsumer Straße / Neue Hünxer Straße (K12) und Frankfurter Straße (L396) / Emmelsumer Straße (K12) mittels einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation auf ihre Leistungsfähigkeit untersucht worden.
Lärmgutachten (Ingenieurbüro Stöcker, 13.03.2024)
In Bezug auf Verkehrslärmemissionen werden die Orientierungswerte der DIN 18005 tags an allen Immissionsorten eingehalten. Nachts werden Überschreitungen des Orientierungswertes um bis zu 3 dB prognostiziert. Bezüglich des Quell- und Zielverkehrs aus/in Richtung Spellen bzw. Süden werden die Orientierungswerte der DIN 18005 sowohl tags als auch nachts um mindestens 5 dB unterschritten.
Für die Beurteilung des Gewerbelärms ist der kritische Zeitraum die Nacht (22 bis 6 Uhr). Hier liegt jeweils eine gewerbliche Lärmvorbelastung vor. Auf dieser Grundlage wurden Lärmschutzwände derart ausgelegt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um 6 dB (A) tags und nachts unterschritten werden (Irrelevanzkriterium). Alternativ (insbesondere im westlichen Bereich) sind auch andere Kombinationen aus Lage und Höhe bzw. als Wall-/Wandkombinationen möglich
Um dafür Sorge zu tragen, dass schädliche Umwelteinwirkungen an den Immissionsorten in der Nachbarschaft durch zukünftig ansiedelnde Betriebe ausgeschlossen werden, wird zudem der Abstandserlass NRW herangezogen. Unter Einbezug von Schallschutzmaßnahmen entstehen keine Konflikte durch Lärm. Die Richt- und Orientierungswerte werden bei Umsetzung der Planvorhaben eingehalten.
Bodengutachten (Dr. Schubert, 16.01.2023)
Im Rahmen des Gutachtens wird die Versickerungsmöglichkeit des im Plangebiet anfallenden Regenwassers geprüft.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Scoping-Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem Scoping-Verfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschäftigen sich mit nachfolgend aufgeführten Themen:
- Hinweis auf betroffene Ferngasleitung
- Hinweis auf Telekommunikationslinien
- Hinweis auf Steinkohle und Steinsalz verliehenen Bergwerksfeldern verschiedener Eigentümer
- Notwendigkeit der Sicherung der Hafenaffinität, Erfordernis der Trimodalität
- Hinweis zum Flächenbedarf von Handwerksbetrieben, auch im Kontext einer Logistiknutzung
- Fragen nach dem Bedarf eines weiteren Logistikzentrums, der konkreten Ausgestaltung und zur Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze
- Hinweise zum Hochwasser- und Überschwemmungsschutz und zu Starkregenhinweiskarten
- Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Frage nach Kapazitäten zur Schmutzwasserbehandlung
- Sicherung der für den Naturhaushalt bedeutenden Wald- und Brachflächen
- Hinweise zu bestehenden Biotopstrukturen, Biotopvernetzungen, einzelnen Gehölzen, Zielen und Landschaftsplan, Anregung zur geplanten Eingrünung an der Schleusenstraße
- Hinweise und Anregungen zur Kompensationsberechnung
- Hinweise zu den Artenschutzprüfungen, insbesondere zu den geplanten Artenschutz- und CEF-Maßnahmen, Aufzählung des dichten Wildtierbestands im Plangebiet (Wanderfalke, Rebhuhn, Fasan, Biber, Fischadler, Kaninchen, Insekten, Kreuzkröte, Uhu, Steinkauz, Grasmücke, Kranich)
- Verlust von Flächen mit hoher Biodiversität
- Begrüßung der forstlichen Kompensation, Hinweise zu geringem Waldanteil, erforderlichen Waldabständen und zur Gestaltung von Waldsäumen
- Hinweis auf das Schutzgut Boden vor dem Hintergrund der Berücksichtigung aller wichtigen Funktionen des Bodens als CO2-Speicher, Wasserspeicher, Humusbilder und der Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen
- Hinweis auf hohe Bodenfruchtbarkeit und Bedeutung der im Plangebiet befindlichen Böden für die Landwirtschaft
- Hervorheben des fortschreitenden Flächenverbrauchs/Versiegelung und Rückgang an landwirtschaftlich genutzter Fläche
- Hinweis zu einer Altlastenverdachtsfläche
- Erfordernis der Berücksichtigung eines Wohnhauses im Schallgutachten, Anregungen zur. Ergänzung des Schallgutachtens
- Hinweis auf deutliche Vorbelastung durch Geräuschimmissionen benachbarter Firmen
- Anregung zur Überarbeitung bzw. Ergänzung des Verkehrsgutachtens
- Hinweis zum Nutzungskonflikt mit bestehendem Schulweg
- Betrachtung weiterer Knotenpunkte im Verkehrsgutachten
- Erhöhung der Verkehrszahlen mit Anstieg des CO2-Ausstoßes
- Erfordernis der Untersuchung von Staubemissionen
- Hinweis auf Klimanotstandsbeschluss
- Bedeutung als Kaltluftschneise für den Ortsteil Spellen, Verlust (klein-)klimatischer Funktionen
- Hinweis zur Option der gleichzeitigen Dachbegrünung und Nutzung von Solarenergie
- Hinweis auf 3-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke
Die der Stadt Voerde (Niederrhein) von Dritten zur Verfügung gestellten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind bei der Erarbeitung der Entwürfe der Begründungen einschließlich der Umweltberichte berücksichtigt worden.
Voerde (Niederrhein), den 13. Mai 2024
Der Bürgermeister
gez. Haarmann