Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 11, Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 11, Planfeststellungsverfahren Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2024

Voerde (Niederrhein), den 22.04.2024

Gemäß § 73 Absatz 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt die ortsübliche

Bekanntmachung des Erörterungstermins in dem

Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein – Utfort- Osterath (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) im Genehmigungsabschnitt Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inklusive Rheinquerung), Einreichungszeitpunkt 2, Erdkabelpilot

  1. Der Erörterungstermin zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren beginnt 
    am Dienstag, dem 14.05.2024 um 10:00 Uhr 
    mit Fortsetzung am Mittwoch, dem 15.05.2024 um 10:00 Uhr
    in der Eventhalle Wesel
    Am Schornacker 17
    46485 Wesel 
    Einlass in den Saal erfolgt ab 9:00 Uhr.
    Am 14.05.2024 werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Am 15.05.2024 werden die privaten Einwendungen erörtert. Der Einlass in den Saal ist sowohl für Betroffene, private Einwender, als auch für Träger öffentlicher Belange an beiden Tagen möglich. 
  2. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert (§ 73 Absatz 6 Satz 1 VwVfG). Die bereits im Einreichungszeitpunkt 1 in Bezug auf den Erdkabelpiloten rechtzeitig eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen werden ebenfalls erörtert. Im Erörterungstermin wird nicht über die Einwendungen entschieden. Die Vertretung der Einwender und der Betroffenen durch Bevollmächtigte ist möglich. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten und / oder deren / dessen Bevollmächtigten auch ohne sie / ihn verhandelt und entschieden werden kann (§ 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG). Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten und / oder deren / dessen Bevollmächtigten ihre Gültigkeit. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen.
    Mit dem Schluss der Verhandlung ist das Anhörungsverfahren beendet.
  4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
    Zugelassen sind die zuständigen Behörden als Träger öffentlicher Belange, sowie die Betroffenen, insbesondere diejenigen, die Einwendungen erhoben haben. Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung wird gebeten, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) auszuweisen.
  6. Im Planfeststellungsverfahren übermittelte Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und gespeichert. Die bei der Eingangskontrolle im Erörterungstermin zu erhebenden Daten werden zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert. Neben der Bezirksregierung erhält auch die Vorhabenträgerin die Daten zur Bearbeitung und Verwendung.
    Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Artikel 6 Absatz 1 lit. e, Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 3 Absatz 1 DSG NRW i. V. m. § 43 EnWG und § 73 VwVfG NRW.
    Die Datenschutzrechtlichen Hinweise zur Weitergabe der Einwendungen im Verfahren finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Link http://www.brd.nrw.de/service/datenschutz.html. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Rechten als betroffene Person, die auf Anfrage auch schriftlich oder mündlich erläutert werden.
  7. Zudem wird der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Stadt Voerde am 22.04.2024 veröffentlicht.

Bezirksregierung Düsseldorf
Az.: 25.05.01.01-04/23

Im Auftrag

gez. Böhnke