Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 46 Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 46 Öffentliche Auslegung
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2024

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Aufhebungssatzungen für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“ und für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“

Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 folgende Beschlüsse* gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt den Bürgermeister, gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB die in Anlage 2 der Drucksache 17/842 DS dargestellte Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Spellen-Mitte“ für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist, gemäß der Sachdarstellung zur Drucksache 17/842 DS öffentlich auszulegen.
  2.  Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt den Bürgermeister, gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB die in Anlage 1 der Drucksache 17/842 DS dargestellte Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist, gemäß der Sachdarstellung zur Drucksache 17/842 DS öffentlich auszulegen.

*Die Drucksache steht unter www.voerde.de (Rathaus und Service – Ratsinformationssystem-Vorlagen) zum Download bereit.

** Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Artikel 3 G v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394).

Die oben genannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. 
Der zukünftige Geltungsbereich der oben genannten Aufhebungssatzungen ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Geltungsbereich der Aufhebungssatzungen

Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzungen umfasst den Bereich nördlich der Rheinstraße und südlich beziehungsweise westlich der Winkelstraße sowie östlich der Westgrenzen der Flurstücke Gemarkung Spellen, Flur 11, Nummern 338 und 98 (dies entspricht ungefähr einer südlichen Verlängerung der Straße „Im Winkel“). Insgesamt umfasst das Plangebiet folgende Flurstücksnummern: 338, 98, 572, 665, 666, 475, 476, 477, 478, 471, 472, 465, 464, 588, 611, 493 und 494 (alle Flurstücke in der Gemarkung Spellen, Flur 11).

Die Aufhebungssatzungen sollen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Für den Bereich in Spellen zwischen Rheinstraße und Winkelstraße setzen der Bebauungsplan Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ und der Bebauungsplan Nr. 14 „Spellen-Mitte“ Mischgebiet fest. In dem Baugebiet ist jedoch kein mischgebietstypischer Gewerbebetrieb mehr vorhanden. Es handelt sich faktisch um ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Ziel der Aufstellung der Aufhebungssatzungen ist es, dass Bauvorhaben dort zukünftig gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen sind. 
In seiner oben genannten Sitzung hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) den Bürgermeister beauftragt, die Aufhebungssatzungen einschließlich des Entwurfes ihrer Begründung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist, öffentlich auszulegen.

In die Planunterlagen kann in der Zeit von 
Mittwoch, den 08.01.2025 bis einschließlich Montag, den 10.02.2025

im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag  08:30 – 16:00 Uhr
Freitag  08:30 – 12:00 Uhr
sowie zusätzlich nach Vereinbarung eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden können.
Eine Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 6.1 – Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Voerde (Niederrhein) ist insbesondere unter den Rufnummern 02855-80-0 oder 02855-80-438 sowie unter den E-Mail-Adressen stadtplanung@voerde.de oder michael.gudd@voerde.de möglich.

Zudem sind die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Frist im Internet einsehbar unter

  • https://www.voerde.de/bauleitplanung
  • das zentrale Internetportal des Landes NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de
  • das Bauportal NRW unter https://www.bauportal.nrw/.
    Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@voerde.de oder michael.gudd@voerde.de) vorgebracht werden.
    Gemäß § 1 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Aufhebungssatzungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Voerde (Niederrhein) den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebungssatzungen nicht von Bedeutung ist.
    Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus beziehungsweise sind im Internet einsehbar:

-  Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein),
-  Drucksache 17/842 DS, beschlossen durch den Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) am 03.12.2024 (Beschluss zur Offenlage der oben genannten Aufhebungssatzungen),
-  Entwurf der Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“,
- Entwurf der Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“,
- Entwurf der Begründung zu den oben genannten Aufhebungssatzungen,
- Artenschutzprüfung,
- Bebauungsplan Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ und
- Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“.

Voerde (Niederrhein), den 13.12.2024
gezeichnet
Haarmann
Bürgermeister