Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 45 Wahlgebiet und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung sowie der Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Voerde im Jahre 2025

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 45 Wahlgebiet und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung sowie der Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Voerde im Jahre 2025
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Voerde (Niederrhein)

Der Wahlausschuss der Stadt Voerde (Niederrhein) hat gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70) in der zur Zeit geltenden Fassung mit einstimmigen Beschluss vom 28.11.2024 das Wahlgebiet für die Kommunalwahlen 2025 in 21 Kommunalwahlbezirke eingeteilt.

Die Einteilung wird hiermit gemäß § 6 Kommunalwahlgesetz öffentlich bekannt gegeben.

Die Abgrenzung der einzelnen Wahlbezirke liegt während der Dienststunden im Rathaus Voerde, Rathausplatz 20, 46562 Voerde, Zimmer 031, Telefon 02855/80-281, 80-278, E-Mail wahlen@voerde.de, zur Einsicht aus.

Voerde, den 18.12.2024
Die Wahlleiterin
gezeichnet Nicole Johann
Erste Beigeordnete

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretun¬g sowie der Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Voerde im Jahre 2025

Gemäß § 24 i. V. m. § 75b Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der zur Zeit gültigen Fassung fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

  1. Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten sowie für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in können bis spätestens zum 69. Tag vor der Wahl (Montag 07.07.2025), 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter eingereicht werden. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von den zuständigen Wahlleitern kostenlos abgegeben werden. Damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können, wird gebeten, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig einzureichen.
  2. Das Wahlgebiet der Stadt Voerde ist in 21 Wahlbezirke eingeteilt. 
    Die Einteilung der Wahlbezirke kann bei den unter Nr. 5 genannten Adresse eingesehen werden. Auf die Bekanntmachungen vom 18.12.2024 wird verwiesen. 
  3. Wahlvorschläge gem. § 15 Abs. 2 Satz 3 KWahlG (Wahlbezirke) müssen 
    jeweils von mindestens 5 Wahlberechtigten des Wahlbezirks,  
    Wahlvorschläge gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 KWahlG (Reserveliste)
    von mindestens 30 Wahlberechtigten, 
    Wahlvorschläge gem. § 46d KWahlG (Bürgermeisterwahl)
    von mindestens 210 Wahlberechtigten,
    persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
  4. Wählergruppen müssen ihren Wahlvorschlägen die nach § 15a Absatz 1 oder 2 des Gesetzes sowie Einzelbewerber die nach § 15a Absatz 7 in Verbindung mit § 15a Absatz 2 des Gesetzes beizubringenden Unterlagen beifügen. 
  5. Vordrucke sowie Auskünfte über das Wahlvorschlagsverfahren sind im Rathaus Voerde, Rathausplatz 20, 46562 Voerde, Zimmer 031, Telefon 02855/80-278, 80-287, E-Mail wahlen@voerde.de, erhältlich.
  6. Unionsbürger sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.  

Voerde, den 18.12.2024
Die Wahlleiterin
gezeichnet Nicole Johann
Erste Beigeordnete