Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 42: Absicht der Teileinziehung von Verkehrsflächen
Absicht der Teileinziehung von Verkehrsflächen
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Voerde hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 die Teileinziehung der Straße „An der Schule“ beschlossen (siehe Drucksache Nr. 17/840), weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Die Straße soll als Schulstraße ausgewiesen werden.
Durch die Teileinziehung wird die Widmung der Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten und –zwecke beschränkt. Der Gemeingebrauch wird durch die zeitliche Sperrung für den motorisierten Verkehr von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr und 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingeschränkt; die Anwohner erhalten Ausnahmegenehmigungen.
Hiermit wird die Absicht der Teileinziehung gemäß § 7 Absatz 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der z. Zt. gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb der nächsten drei Monate bei der Stadt Voerde – Fachdienst Tiefbau –, Rathausplatz 20, Raum 205, erhoben werden.
Voerde (Niederrhein), den 27.11.2024
Der Bürgermeister:
Gezeichnet Haarmann