Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 36, Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“
Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen
81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“
Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 (Drucksache 17/747 DS) * folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hebt den Aufstellungsbeschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“ (Drucksache 17/480 DS) vom 06.12.2022 auf.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt die erneute Aufstellung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für den in der Anlage 3 der Drucksache 17/747 DS dargestellten Geltungsbereich.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 8 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ für den in den Anlagen 6 und 7 der Drucksache 17/747 DS dargestellten Geltungsbereich.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt den Bürgermeister, den Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ einschließlich ihrer jeweiligen Begründungen und ihren nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist, öffentlich auszulegen.
"Die Drucksache kann im Ratsinformationssystem der Stadt Voerde heruntergeladen werden."
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 394).
Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anlass und Ziele der Planung
Die Stadt Voerde (Niederrhein) beabsichtigt die Aufstellung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes. Damit verbunden ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch.
Ziel der Bauleitplanung ist es Betriebe und Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseure), Stromspeicheranlagen sowie technologieoffene und damit u.a. auch für eine Dekarbonisierung geeignete (H2-ready) Kraftwerksanlagen auf der Basis von Gas zu ermöglichen (Gaskraftwerke). Die Kraftwerksanlagen können dabei abhängig von der Technologie aus einem oder mehreren Gaskraftwerksblöcken bestehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Etablierung von Forschungseinrichtungen zu ermöglichen, die der Zweckbestimmung der festgesetzten Sondergebiete und den Planfestsetzungen im Übrigen entsprechen. Die vorgesehene Entwicklung von Sondergebieten mit den angestrebten Nutzungen für Wasserstofferzeugung, Gaskraftwerke, Stromspeicheranlagen sowie Umspannanlagen lässt sich nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan ableiten. Parallel zu dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 150 wird daher gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch der Flächennutzungsplan geändert. Zum Ausgleich der durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglichten Eingriffe ist die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Ein Großteil der Eingriffe wird vor Ort in Voerde ausgeglichen. Der forstrechtliche Bedarf der Kompensation soll über eine externe Maßnahme in Kamp-Lintfort erbracht werden.
Geltungsbereich der 81. Flächennutzungsplanänderung
Die Geltungsbereiche der oben genannten Bauleitplanentwürfe sind in den nachfolgend abgedruckten Übersichtsplänen dargestellt.
Der Geltungsbereich der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes ist wie folgt abgrenzt:
Im Norden verläuft die Grenze des Plangebietes zwischen Möllener Leitgraben und Friedrichstraße auf der östlichen Seite der Flächen der Bahnstrecke Oberhausen-Wesel. Die Südgrenze umfasst östlich, die Flächen der Friedrichstraße bis zur und einschließlich der Frankfurterstraße; ab hier die Flächen nördlich des Lohberger Entwässerungsgrabens bis zu den Rheinuferflächen einschließlich. Von diesem südlichsten Punkt des Plangebietes verläuft die Grenze in Richtung Nordwesten entlang des Rheinufers bis zur Ahrstraße. Ab dem Kreuzungspunkt Rheinufer/Ahrstraße verläuft die Grenze des Plangebiets Richtung Nordosten südlich der Ahrstraße bis zur Frankfurter Straße und umfasst östlich davon die Flächen des Möllener Leitgrabens bis zum Kreuzungspunkt mit der Bahntrasse.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ ist wie folgt abgegrenzt:
Im Norden verläuft die Grenze des Plangebietes zwischen Möllener Leitgraben und Friedrichstraße auf der östlichen Seite der Flächen der Bahnstrecke Oberhausen-Wesel. Die Südgrenze umfasst östlich, die Flächen der Friedrichstraße bis zur und einschließlich der Frankfurterstraße; ab hier die Flächen nördlich des Lohberger Entwässerungsgrabens bis zu den Rheinuferflächen. Von diesem südlichsten Punkt des Plangebietes verläuft die Grenze in Richtung Nordwesten auf der Westseite des vorhandenen Radwegs entlang des Rheinufers bis zur Ahrstraße. Ab dem Kreuzungspunkt Radweg/Ahrstraße verläuft die Grenze des Plangebiets Richtung Nordosten südlich der Ahrstraße bis zur Frankfurter Straße und umfasst östlich davon die Flächen des Möllener Leitgrabens bis zum Kreuzungspunkt mit der Bahntrasse. Die Größe des Plangebiets umfasst rund 62,2 Hektar.
Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“
In die Planunterlagen kann in der Zeit von Donnerstag, den 07.11.2024, bis einschließlich Freitag, den 20.12.2024 im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage zu den folgenden Zeiten:
- Montag bis Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
- Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
- sowie zusätzlich nach Vereinbarung eingesehen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden können.
Eine Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 6.1 – Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Voerde (Niederrhein) ist insbesondere unter den Rufnummern 02855 80-0 oder 02855 80-451 sowie unter den E-Mail-Adressen stadtplanung@voerde.de oder nicholas.wilhelm@voerde.de möglich.
Zudem sind die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Frist im Internet einsehbar unter/über
Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@voerde.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Voerde (Niederrhein) den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus bzw. sind einsehbar:
I. 81. Änderung FNP
- 81. Änderung FNP Planzeichnung
- 81. Änderung FNP Begründung einschließlich des Umweltberichts
II. Bebauungsplan Nummer 150 Energiepark Voerde
- Bebauungsplan Nummer 150 Planzeichnung Blatt 1 und 2
- Bebauungsplan Nummer 150 Begründung einschließlich des Umweltberichts
III. Nach Einschätzung der Stadt Voerde (Niederrhein) wesentlichen bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zur 81. Änderung FNP und zum Bebauungsplan Nummer 150
Gutachten, Berichte und Fachgutachten zur 81. Änderung Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“
- Schalltechnische Voruntersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
- Beurteilung der Schutzanspruchssituation der Immissionsorte
- Lufthygienisches Gutachten
- Beurteilung der elektromagnetischen Felder
- Störfallgutachten
- Verkehrsgutachterliche Stellungnahme
- FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
- Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II (ASPII)
- Konzept zum Umgang mit anfallenden Bodenmaterialien und Ersatzbaustoffen
- Gutachten zur Hochwassergefährdung
- Bericht Entwässerung
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Anhang Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Drucksache 17/747 DS Offenlagebeschluss 81. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“
- Landesplanerische Stellungnahme vom Regionalverband Ruhr gemäß §34 Absatz 1 Landesplanungsgesetz
- Landesplanerische Stellungnahme vom Regionalverband Ruhr gemäß §34 Absatz 5 Landesplanungsgesetz
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen mit jeweils folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Stadt Voerde verfügbar:
- Begründung einschließlich Umweltbericht zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Voerde.
- Begründung einschließlich Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ der Stadt Voerde.
Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch jeweils separat für die 81. Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“ eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
In der Begründung nebst Umweltbericht zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nummer 150 werden u. a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter
- Menschen und menschliche Gesundheit (Lärmimmissionen Gewerbe und Verkehrslärm gemäß Technischer Anleitung Lärm, Lufthygiene gemäß Technischer Anleitung Luft, Einhaltung elektromagnetischen Immissionsgrenzwerte gemäß 26. BImSchV, angemessene Sicherheitsabstand im Umfeld eines möglichen Betriebsbereiches)
- Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt (geplante Eingriffe in Natur und Landschaft erfordern einen naturschutzfachlichen und forstrechtlichen Ausgleich, Maßnahmen zu artenschutzrechtliche Belange)
- Fläche und Boden (Angaben zum Versiegelungsgrad, zur Bodenfunktion, Umgang mit Verunreinigungen und Altlasten)
- Wasser (Gewässerverträglichkeit Rhein: Wasserentnahme und -einleitung in den Rhein, Hochwasserschutzsituation, Entwässerungsberechnung)
- Klima / Luft (Aussage zum Mikroklima und des Klimawandels und Einhaltung der Lufthygiene gemäß Technischer Anleitung Luft)
- Landschaft / Ortsbild (Entlastung des Landschaftsbilds)
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Schutz denkmalwertiger Gebäude im Plangebiet und Umgebung, Bodendenkmäler nicht bekannt)
und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt und bewertet. Daneben sind auch die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen verfügbar.
Schalltechnische Voruntersuchung
- Themen: Schallemissionen der Musteranlagen
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, die Vermeidung von Emissionen,
Schalltechnische Untersuchung
- Themen: Gewerbe und Verkehrslärm, Emissionskontingentierung
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, die Vermeidung von Emissionen,
Beurteilung der Schutzanspruchssituation der Immissionsorte
- Themen: Bestimmung der Schutzansprüche der umliegenden Immissionsorte
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, die Vermeidung von Emissionen,
Lufthygienisches Gutachten
- Themen: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß Technischer Anleitung Luft
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Pflanzen, Fläche, Boden, Luft, Klima, die biologische Vielfalt, die Vermeidung von Emissionen
Beurteilung der elektromagnetischen Felder
- Themen: Immissionen durch elektromagnetischen Felder
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, die Vermeidung von Emissionen,
Störfallgutachten
- Themen: angemessene Sicherheitsabstand im Umfeld eines möglichen Betriebsbereiches
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
Verkehrsgutachterliche Stellungnahme
- Themen: Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen aufgrund der geplanten Entwicklung
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
- Themen: Auswirkungsanalyse und Bewertung der Inhalte des Bebauungsplans auf die Erhaltungsziele der NATURA 2000 Gebiete
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, die Landschaft und die biologische Vielfalt,
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II (ASPII)
- Themen: Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Tiere, biologische Vielfalt
Konzept zum Umgang mit anfallenden Bodenmaterialien und Ersatzbaustoffen
- Themen: Umgang mit Bodenmaterial, Altlasten und Verunreinigungen, vorbeugender Bodenschutz
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Boden, Fläche, Wasser, Mensch und seine Gesundheit
Gutachten zur Hochwassergefährdung
- Themen: Gefährdungsanalyse zum Hochwasser HQ100, das BHQ04 und HQExtrem
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser
Bericht Entwässerung
- Themen: Niederschlagsmengenberechnung
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Boden, Wasser
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Themen: Gewässerverträglichkeit Einleitung und Entnahme von Rheinwasser
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Wasser. die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ der Stadt Voerde.
- Themen:
- tatsächliches Emissionen (Volumen pro Jahr),
- schalltechnischer Untersuchung und Standortbestimmung der Kontingentierung
- bestehender Obstwiesen-Fläche auf dem Kraftwerksgelände
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Pflanzen, Fläche, Boden, Luft, Klima, die Landschaft und die biologische Vielfalt,
Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zum Entwurf der 81. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ der Stadt Voerde.
Kreis Wesel, Fachdienst Bauen und Planen
- Themen:
- Erhalt und ökologische Verbindung bestehender Biotop-Flächen
- Erfordernis einer Bodenkundliche Baubegleitung
- Erfordernis eines Bodenschutzkonzeptes
- Berücksichtigung der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Anpassung der Grundlage zur Bewertung von Bodenmaterial nach aktuellem Stand
- Anregung zur Festsetzung von Eingrünungen innerhalb des Bauleitplangebiets
- Berücksichtigung der Ziele / Vorgaben und Inhalte des Landschaftsplans in den Bauleitplanverfahren
- Hinweise auf eine getrennte Eingriffsbetrachtung nach Landschaftsbild und Naturhaushalt
- Anmerkungen zur Pflege bei Ausgleichsmaßnahmen (bspw. Streuobstwiesen und Mähwiesen)
- Empfehlung bezüglich einer Konkretisierung der textlichen Festsetzungen von Gewerbelärm
- Hinweise zu denkmalpflegerischen Belangen
- Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit
- Anregungen zu Maßnahmen, welche eine Reduzierung des Niederschlagsabflusses haben (Rückhaltung, Versickerung, Grünbedachung etc.)
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Westnetz GmbH
- Themen:
- Aussagen über neu geplante Baumstandorte zwecks bestehender Gasfernleitungen
- Abstimmungen bezüglich Bodenabtrag und -auftrag
- Hinweis auf Nichtgestattung von Muldenversickerung im Leitungsschutzstreifen
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Pflanzen, Fläche, Boden,
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein, Duisburg
- Themen:
- Hinweise zu Festsetzung / Darstelllungen des Rheinufers
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser
Landesbetrieb Wald und Holz
- Themen:
- Hinweis zur Prüfung über geeignete Waldkompensationsflächen auf Voerder Stadtgebiet sowie Erbringung eines Nachweises über eine konkrete zur Verfügung stehende Erstaufforstungsfläche in Kamp-Lintfort
- Hinweise zu Flächen, die als Wald ausgewiesen werden sollten
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Pflanzen, Fläche, Boden,
Amprion GmbH
- Themen:
- Anmerkungen zu Maststandorten (keine Bebauung und Bepflanzung im Umkreis von 30 Metern Radius um die Mastmittelpunkte)
- Hinweis auf die Nichtgestattung von Störfallbetrieben in Schutzstreifen der Leitungen
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit; Pflanzen, Fläche, Boden, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
Bezirksregierung Düsseldorf
- Themen:
- Ergänzung der FFH-VP um Artengruppen, welche mittels einer Abfrage bei Fischereiberechtigten eingeholt werden könnte
- Inhaltliche Ergänzung zu Auswirkungen des Niederschlagsabflusses auf die Fischfauna
- Aufnahme der Deichschutzverordnung in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanverfahren
- Hinweis zu Störfallbetrieben sowie auf mögliche Vorgehensweise bezüglich der Ansiedlung von Betriebsbereichen
- Ergänzung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens (Mehrbelastung der Knotenpunkte und Gegenüberstellung der vorhandenen Verkehrsbelastung sowie den prognostizierten Verkehrsmengen)
- Beurteilung von bereits bestehenden Betrieben hinsichtlich ihrer Geräuschimmissionen
- Einbezug weiterer potentieller Immissionsorte gemäß Technischer Anleitung Lärm
- Berücksichtigung der Ziele und Inhalte des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz
- Einhaltung der Vorgaben der Landesfischereiverordnung zur Wasserentnahme
- Insbesondere betroffene Umweltbelange im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7, § 1a Baugesetzbuch: Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, die Landschaft und die biologische Vielfalt, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind
Die der Stadt Voerde (Niederrhein) in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind bei der Erarbeitung des Planentwurfs, der Begründungen einschließlich der Umweltberichte sowie in den begleitenden Gutachten berücksichtigt worden.
Voerde (Niederrhein), den 29.10.2024
Der Bürgermeister
gez.: Haarmann