Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 33, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Voerde (Niederrhein)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Satzungen zur Aufhebung jeweils eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“ und des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ für einen Bereich zwischen Rheinstraße und Winkelstraße
Aufstellungsbeschlüsse und Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 folgende Beschlüsse* gefasst:
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt die Aufstellung der Satzung zur Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB für den in der Anlage 1 der Drucksache 17/806 DS dargestellten Geltungsbereich.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt die Aufstellung der Satzung zur Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“ gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB für den in der Anlage 1 der Drucksache 17/806 DS dargestellten Geltungsbereich.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt den Bürgermeister, gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB für die Aufhebung des in der Anlage 1 der Drucksache 17/806 DS dargestellten Teils des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Offenlage von mindestens 14 Tagen durchzuführen, die Öffentlichkeit dabei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung, Unterrichtung und Erörterung zu geben.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt den Bürgermeister, gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB für die Aufhebung des in der Anlage 1 der Drucksache 17/806 DS dargestellten Teils des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine Offenlage von mindestens 14 Tagen durchzuführen, die Öffentlichkeit dabei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung, Unterrichtung und Erörterung zu geben.
*Die Drucksache steht unter www.voerde.de (Rathaus und Service – Ratsinformationssystem-Vorlagen) zum Download bereit.
**Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Artikel 3 G v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394).
Die oben genannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der zukünftige Geltungsbereich der Aufhebungssatzungen ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
Der Bereich, für den die Aufhebungsbeschlüsse gefasst wurden, liegt nördlich der Rheinstraße, westlich und südlich der Winkelstraße sowie östlich der Westgrenzen der Flurstücke Gemarkung Spellen, Flur 11, Nummern 338 und 98 (dies entspricht ungefähr einer südlichen Verlängerung der Straße „Im Winkel“ nach Süden). Insgesamt umfasst das Plangebiet folgende Flurstücke Nummern 338, 98, 572, 665, 666, 475, 476, 477, 478, 471, 472, 465, 464, 588, 611, 493 und 494 (alle Flurstücke in der Gemarkung Spellen, Flur 11).
Die oben genannten Aufhebungssatzungen sollen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden.
Hintergrund der Planung ist, dass das im Bebauungsplan Nr. 67b „“Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ und vor dessen Inkrafttreten im Bebauungsplan Nr. 14 „Spellen-Mitte“ festgesetzte Mischgebiet zwischen Rheinstraße und Winkelstraße zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt nach Planaufstellung die für das Baugebiet mindestens notwendige Durchmischung von Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbe unterschritten und tatsächlich den Gebietscharakter als Mischgebiet verloren hat. Im betroffenen Baugebiet ist kein Betrieb mehr vorhanden, der nur in einem Mischgebiet zulässig wäre. Auf dem Flurstück Gemarkung Spellen, Flur 11, Nummer 611 wurde nun ein weiteres Wohnbauvorhaben beantragt. Dies ist der Anlass der Planung. Ziel der Planung ist es insoweit, das Gebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) weiterzuentwickeln. Dies erfolgt durch die Aufhebung der Bebauungsplanteile.
Eine Änderung oder Berichtigung des gültigen Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
In seiner oben genannten Sitzung hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) den Bürgermeister beauftragt, gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage durchzuführen. Im Rahmen dieser Offenlage wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Offenlage erfolgt in der Zeit von
Montag, den 14.10.2024 bis einschließlich Montag, den 04.11.2024
im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr
sowie zusätzlich nach Vereinbarung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Termine zur Einsichtnahme, Unterrichtung, Äußerung und Erörterung auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden können.
Eine Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 6.1 – Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Voerde (Niederrhein) ist insbesondere unter den Rufnummern 02855 80-0 oder 02855 80-438 sowie unter den E-Mail-Adressen stadtplanung@voerde.de oder unter michael.gudd@voerde.de möglich.
Zudem sind die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Frist im Internet einsehbar unter
- https://www.voerde.de/bauleitplanung
- das zentrale Internetportal des Landes NRW unter https://www.bauleitplanung.nrw.de
- das Bauportal NRW unter https://www.bauportal.nrw/.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@voerde.de oder michael.gudd@voerde.de) vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Absatz 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Aufhebungssatzungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Voerde (Niederrhein) den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebungssatzungen nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen liegen im Rathaus der Stadt Voerde (Niederrhein) öffentlich aus beziehungsweise sind im Internet veröffentlicht:
- Amtsblatt der Stadt Voerde
- Drucksache 17/806 DS, beschlossen durch den Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) am 08.10.2024 (Aufstellungsbeschlüsse der Satzungen zur Aufhebung jeweils eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ und des Bebauungsplanes Nr. 14 „Spellen-Mitte“)
- Entwurf der Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 14
„Spellen-Mitte“ zwischen Winkelstraße und Rheinstraße - Entwurf der Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 67b
„Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ zwischen Winkelstraße und Rheinstraße - Entwurf der Begründung zur Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“ zwischen Winkelstraße und Rheinstraße und zur Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 14
„Spellen-Mitte“ zwischen Winkelstraße und Rheinstraße - Bebauungsplan Nr. 14 „Spellen-Mitte“
- Bebauungsplan Nr. 67b „Ausbauplan Rheinstraße, Spellen Ortslage“
Voerde (Niederrhein), den 10.10.2024
gez. Haarmann
Bürgermeister