Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 32, Satzung vom 09.10.2024 zur 1. Änderung der Hauptsatzung

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 32, Satzung vom 09.10.2024 zur 1. Änderung der Hauptsatzung
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2024

Satzung vom 09.10.2024 zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 20.03.2024

Aufgrund von § 7 Absatz 3 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff./SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Voerde am 08.10.2024 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 10 Absatz 2 wird um folgenden Satz 3 erweitert:
„Die Anzahl der für eine Fraktion tätigen sachkundigen Bürger/innen wird auf 3 sachkundige Bürger/innen pro der Fraktion jeweilig angehörenden Ratsmitglieder – insgesamt jedoch auf maximal 12 sachkundige Bürger/Bürgerinnen pro Fraktion – begrenzt.“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift oder die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
 

Voerde (Niederrhein), den 09.10.2024
gez. Haarmann
Bürgermeister