Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, 26. Ankündigung von Kampfmittel-Sondierungen und archäologischen Vorarbeiten für die Trassenplanung
Ankündigung von Kampfmittelsondierungen und archäologische Vorarbeiten für die Trassenplanung
Fortgesetzte ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Voerde
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Vorhaben Nr. 14 Niederrhein – Utfort – Osterath Genehmigungsabschnitt Rheinquerung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Deshalb bauen wir das Stromübertragungsnetz zwischen Wesel und Krefeld aus und ersetzen die bestehende 220-Kilovolt-Leitung durch eine 380-Kilovolt-Leitung. Das Projekt ist im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Vorhaben Nummer 14 verankert. Mit der Planung und dem Bau der neuen Stromverbindung kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach, die Energieversorgung in der Region sicherzustellen.
Die Rheinquerung zwischen Voerde und Rheinberg planen wir als Kombination aus zwei Freileitungsabschnitten und einem Erdkabelabschnitt sowie den dazugehörigen Übergabestationen (KÜS). Den Antrag auf Planfeststellung haben wir am 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt und am 30.06.2023 durch die Einreichung der Unterlagen zum Erdkabelpiloten vervollständigt.
Da es im gesamten Gebiet während des zweiten Weltkriegs zu Kampfhandlungen und Bombenabwürfen gekommen ist, sind für die Ausführungsplanung des Kabelpiloten Kampfmittelsondierungen mittels Sondierungsverfahren durchzuführen. Die geplante Leitung verläuft zudem in einer archäologisch bedeutsamen Region, weshalb archäologische Voruntersuchungen in diesem Bereich erforderlich sind.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser, Fremdkörper, archäologische Bodendenkmale bzw. Hinterlassenschaften etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
Oktober 2024 bis Dezember 2024
Flächenbegehungen, Dokumentation:
Ziel ist es, die festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten- und Biotopschutzsicht im Sinne des Umweltschutzes mit Blick auf örtlichen Gegebenheiten, vor Durchführung der gesamtheitlichen Vorarbeiten, zu erfassen. Die Begehungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit PKWs durchgeführt. Diese nutzen öffentliche Wege und befahren Wirtschafts- und Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Es erfolgt keine Befahrung der Arbeitsflächen mit Fahrzeugen. Bei der Dokumentation werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen zu den aktuellen Gegebenheiten angefertigt.
Auspflockung:
Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. Flächenfreischnitt: Für die Durchführung der vorgenannten Arbeiten ist auf allen Flurstücken im Vorfeld ein weitläufiger Freischnitt erforderlich. Durchgeführt werden die Freischnittarbeiten voraussichtlich, in Abhängigkeit des örtlichen Aufwuchses, mit regional üblichen landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.
Kampfmittelsondierung:
Für die Untersuchung ist es notwendig, den Bewuchs auf der gesamten Trassenbreite (ca. 45 Meter) auf eine Höhe von unter 10 cm einzukürzen. Sofern erforderlich wird diese Maßnahme durch ein von uns beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaß-nahmen statt. Im Anschluss erfolgt die eigentliche Kampfmittelsondierung durch geophysikalische Messungen. Diese kommen ohne einen Eingriff in den Boden aus. Für die Durchführung der Arbeiten wird lediglich ein Zuggespann oder ähnliche Fahrzeuge genutzt. Die betroffenen Flurstücke müssen zu diesem Zweck betreten bzw. befahren werden. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von weiteren Fahrzeugen erforderlich sein. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen. Nach der Kampfmittelsondierung sind die Flächen weiterhin mehrere Wochen bis zur Vorlage des Abschlussberichtes des Kampfmittelräumdienstes bzw. Ordnungsamtes freizuhalten.
Archäologische Voruntersuchungen
Aufnahme von Bodenprofilen:
Die Oberflächensondierung wird an geeigneten Stellen durch die Aufnahme von Bodenprofilen begleitet. Hierzu werden mit einem Minibagger kleine ca. 2,5 m x 2 m messende Suchschürfe bis in maximal 1,2 m Tiefe angelegt. In dem so entstandenen Bodenaufschluss werden die Bodenschichten erfasst und so der Bodenaufbau dokumentiert.
Flächige Untersuchung mit Großgeräten inkl. Bodenabtrag:
In ausgewählten Bereichen wird auf einer Fläche von bis zu etwa 4 mal 50 bzw. 100 Metern der humose Oberboden mittels eines Hydraulik-baggers mit zahnlosem Böschungslöffel abgetragen und seitlich zwischengelagert. Die darunterliegende Bodenschicht wird bis auf das archäologische Niveau abgetragen und getrennt vom Oberboden gelagert. Im Falle eines Fundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Auch hierbei kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Das Untersuchungsfeld wird nach Abschluss der Untersuchungen anhand der ursprünglichen Anordnung der Bodenschichten wieder verfüllt, um eine Bodenvermischung zu vermeiden. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.
Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.
Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge oder ähnliche Fahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Die Kampfmittelsondierungen werden durch die zuständigen Ordnungsämter organisiert. Mit den archäologischen Arbeiten haben wir die ARCHAEOnet GbR M. Aeissen & Z. Görür (Herr Bertuch, Telefonnummer 0163/ 8790212, E-Mail: Mathias.Bertuch@archaeonet.de) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der archäologischen Arbeiten auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Fachfirma noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Lucian Grümer
Projektreferent
Telefon: +49 152 09918807
E-Mail: Lucian.Gruemer@amprion.net
Liste der Flurstücke im Bereich der Stadt Voerde
Gemarkung Löhnen
- Flur 3
- Flurstücke: 66, 82
- Flur 4
- Flurstücke: 7; 14; 21; 22; 25; 26; 31; 32; 51; 57; 60
- Flur 5
- Flurstücke: 6; 7; 14; 15; 22; 60; 76
Gemarkung Mehrum
- Flur 2
- Flurstücke: 3; 4; 12; 14; 70; 204
- Flur 3
- Flurstücke: 20; 37; 38; 62; 103; 106
Gemarkung Voerde
- Flur 3
- Flurstücke: 69; 98; 99; 101; 103; 104; 105; 106; 107; 184; 185; 191
- Flur 14
- Flurstücke: 14; 15; 16; 119; 155; 166; 168; 169; 170
- Flur 27
- Flurstücke: 8; 11; 12; 13; 32; 33; 34; 36; 37; 39; 63; 64; 65; 66; 67; 68; 70; 71; 77; 79; 80; 82; 85; 86; 87; 145; 147; 150; 151; 158; 234; 242; 277; 284
- Flur 31
- Flurstücke: 22; 88; 110; 111; 112; 127; 128; 129; 130; 131; 132; 133; 134; 137; 138; 139; 140; 141; 142