Ausbildung - Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung, zugeordnet.
Voraussetzung
mindestens Fachoberschulreife
Ausbildungsbeginn
Jeweils zum 1. August
Ausbildungsdauer
Drei Jahre
Ausbildungsverlauf
Die interne Ausbildung erfolgt in der Regel in sechs Ausbildungsblöcken - wobei ein Ausbildungsblock sechs Monate umfasst - in sechs verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung Voerde.
Der externe Ausbildungsteil besteht aus Berufsschulunterricht, der zweimal wöchentlich am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung in Wesel stattfindet, sowie einmal wöchentlich aus dienstbegleitenden Unterweisungen durch das Studieninstitut Niederrhein (Standort Wesel).
Ausbildungsinhalte
Gemäß Ausbildungsrahmenplan werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
- Personalwesen
- Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
- Verwaltungstechniken
- Organisation
- Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Kommunalrecht
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Sozialrecht
Was wird gezahlt?
Ausbildungsjahr | Stand 04/2022 | Stand 03/2024 |
---|---|---|
1. Ausbildungsjahr | 1.068,26 Euro | 1.218,26 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1.118,20 Euro | 1.268,20 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1.164,02 Euro | 1.314,02 Euro |
Abschluss der Ausbildung
Die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird durch das Studieninstitut Niederrhein vorgenommen. Die Prüfung schließt die Qualifikation des Angestelltenlehrgangs I mit ein.
Einsatzbereiche
Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) werden in allen Bereichen der Stadtverwaltung eingesetzt, so zum Beispiel bei der Bearbeitung von Anträgen, der Erteilung von Auskünften, der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und der Umsetzung von Verwaltungsentscheidungen.
Sie üben überwiegend Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades aus und gehören zu den mittleren nichttechnischen Fachkräften der Verwaltung (vergleichbar der Beamtinnen/Beamten des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes).
Der weitere Aufstieg hängt von den Fähigkeiten, der Leistungsbereitschaft und von dem Vorhandensein besetzbarer Stellen ab. Die Übertragung von Aufgaben des gehobenen Dienstes wird in der Regel von dem erfolgreichen Besuch des Angestelltenlehrgangs II abhängig gemacht.