Unternehmensbeteiligung an Planverfahren durch die Industrie- und Handelskammern als Träger öffentlicher Belange

Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen, also des Flächennutzungsplanes oder von Bebauungsplänen, werden die Träger öffentlicher Belange und sonstigen betroffenen Behörden in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zu diesen zu beteiligenden Stellen gehört auch die Industrie- und Handelskammer. Sie wird bei Verfahren der Stadt Voerde regelmäßig beteiligt.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer:
Die Beteiligung bei einer Betroffenheit erfolgt in mindestens zwei Stufen. Für die erste Stufe ist keine Mindestdauer durch das Baugesetzbuch vorgegeben, die zweite und jeweils ggf. folgende Stufe dauert mindestens einen Monat.

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