Städtische Baugrundstücke
Die Stadt Voerde veranlasst seit Jahren Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken im öffentlichen Bereich, sowohl oberirdisch als auch im städtischen Kanalnetz. Dies erfolgt durch den Fachdienst 7.2 Baubetrieb.
Private Grundstücke
Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Als Mieter wenden Sie sich daher bitte direkt an den Eigentümer/Vermieter. Es bleibt jedem Eigentümer überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich – gegen Entgelt – eines gewerblichen Schädlingsbekämpfers bedient, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführt.