Kind in KiTa anmelden

In den Kindertagesbetreuungsangeboten steht neben der frühkindlichen Bildung und Förderung von Kindern in Ihrer Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

In Kindertageseinrichtungen werden Kinder im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren in einer Gruppe mit bis zu 25 Kindern betreut. Die Gruppengröße orientiert sich dabei immer an dem Alter und dem gewünschten Betreuungsumfang der Kinder. Derzeit gibt es 18 Kindetageseinrichtungen in Voerde mit Betreuungszeiten zwischen 7:00 und 16:30 Uhr.

Die Kindertagespflege ist ein familiennahes und flexibles Betreuungsangebot für Kinder. Sie ist als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu sehen und bietet sich insbesondere für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres an. Nachrangig zu anderen Betreuungsangeboten (Kita, OGS) ist eine Betreuung aber auch bis zum 14. Lebensjahr möglich. Derzeit gibt es circa 20 private Kindertagespflegepersonen und 14 Großtagespflegestellen.

Der Förderungsauftrag sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Im Rahmen von Beratungen unterstützen wir Sie in Ihrer Entscheidung welche Form der Betreuung die geeignete erscheint, um Ihrem Kind und Ihrer Lebenssituation gerecht zu werden. 

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Hierbei sind Wünsche der Eltern als Maßstab in Abgleich zu den Bedürfnissen des Kindes zu bringen.

Vor Vollendung des ersten Lebensjahres kann bei Bedarf (z.B. Berufstätigkeit beider Elternteile) ein Betreuungsplatz in Anspruch genommen werden. 

Eine Betreuung in der Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich, abhängig vom Angebot der Einrichtung ab dem 4. Lebensmonat möglich. Ab dem 3. Lebensjahr besteht ein vorrangiger Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

Kindertagespflege bietet sich in erster Linie als Betreuungsangebot bis zum 3. Lebensjahr an.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich der Anspruch, dass Kinder nachrangig zu anderen Betreuungsangeboten (Kita, Schule, OGS) bis zum 14. Lebensjahr in der Kindertagespflege betreut werden können. 

Prozess

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Bearbeitungsdauer

6 Monate

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Die Kosten für einen Kinderbetreuungsplatz orientieren sich sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege an dem Gehalt der Eltern und dem gewünschten Betreuungsumfang. Sie sind in der Elternbeitragssatzung der Stadt Voerde festgehalten. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge.

Fristen

Der größte Teil der Vergabe von Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen erfolgt jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres am 01.08. Die Anmeldefrist endet hierfür am 30.11. des vorherigen Jahres. 

Besonderheiten

Hinweis zur Bearbeitungsdauer:

Eine konkrete Bearbeitungsdauer besteht nicht. Die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus dem individuellen Bedarf, dem Zeitpunkt der Anmeldung und dem jeweiligen verfügbaren Platzangebot. Die Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart angezeigt haben. 

Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf:

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart angezeigt haben. 

Aus besonderen Gründen können Eltern, die kurzfristig Bedarf für einen Betreuungsplatz haben (z.B. bei Zuzug), diesen gegenüber dem Jugendamt unverzüglich anzeigen. Soweit die Möglichkeit besteht, wird das Jugendamt schneller als in der 6 Monatsfrist vorgesehen einen Betreuungsplatz anbieten.

Die meisten Kita-Aufnahmen erfolgen in Folge von freiwerdenden Plätze durch Einschulung von Kindern aus den Kitas zum 01.08. eines jeden Jahres. In der Folge von nachrückenden Kindern aus der Kindertagespflege in die Kitas ist auch hier das Angebot in der Kindertagespflege an freiwerdenden Plätzen am Größten.

Das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz in Voerde läuft hierbei ausschließlich über das Online-Portal Kita-Online bzw. Tagespflegeonline. 

Im Vorfeld ist es wünschenswert, die in die engere Auswahl kommenden Kindertageseinrichtungen kennenzulernen bzw. sich durch die Fachberaterinnen der Kindertagespflege bei der Stadt Voerde zu den Kindertagespflegestellen beraten zu lassen.

Nach konkreter Platzzusage durch die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflegestelle schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der betreuenden Stelle.

Im Hinblick auf die Elternbeiträge kommt die Elternbeitragsstelle in der Folge auf Sie zu.

Weitere Links

Kontaktinformationen

Grundsätzlich sind wir per E-Mail, postalisch, telefonisch oder auch persönlich für Sie erreichbar.

Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.

Ansprechpersonen

  • Kindertageeinrichtungen: Frau Cox und Frau Steinkamp
  • Inklusion in Kindertageseinrichtungen: Frau Steinkamp
  • Familienzentren: Frau Steinkamp
  • Kindertagespflege: Frau Hassoun und Frau Dünkelmann