Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Bewilligung

Anspruchsberechtigt ist jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnissen geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die Schwierigkeiten können in der Person, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (z. B. Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Leistungsgewährung ist, dass die Überwindung eines der beiden Teilbereiche für sich alleine zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit nicht ausreicht und die Fähigkeit, die besonderen sozialen Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden, nicht gegeben ist.

Ziel der Leistungen ist es, Hilfeempfänger zu einer selbständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen. Die Leistung ist zeitlich begrenzt und darf nur gewährt werden, wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht. Die Leistungen sind nachrangig gegenüber anderen Leistungsgesetzen, der Einsatz von Einkommen und Vermögen bestimmt sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches, Zwölftes Buch.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Beratung und persönliche Unterstützung.
  • Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die Finanzierung von Leistungen des § 67 SGB XII durch den Fachdienst Soziales ist möglich, wenn es sich um eine Person handelt, die das 65. Lebensjahr vollendet hat und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Aufnahme in eine Einrichtung seit mindestens sechs Monaten in Voerde hatte.

Prozess

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.