Stadt Voerde informiert über die öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen (Bebauungsplan Nummer 150 "Energiepark Voerde")

Hier: 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“

Die Stadt Voerde (Niederrhein) beabsichtigt die Aufstellung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes. Damit verbunden ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 150 „Energiepark Voerde“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch. 

Ziel der Bauleitplanung ist es, Betriebe und Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseure), Stromspeicheranlagen sowie technologieoffene und damit u.a. auch für eine Dekarbonisierung geeignete (H2-ready) Kraftwerksanlagen auf der Basis von Gas zu ermöglichen (Gaskraftwerke). Die Umstrukturierung und Neuentwicklung des Kraftwerkstandortes Voerde bietet die Chance, die zur Verfügung stehenden Liegenschaften des ehemaligen Steinkohlekraftwerks einer nachhaltigen energiewirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Die Kraftwerksanlagen können dabei abhängig von der Technologie aus einem oder mehreren Gaskraftwerksblöcken bestehen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Etablierung von Forschungseinrichtungen zu ermöglichen, die der Zweckbestimmung der festgesetzten Sondergebiete und den Planfestsetzungen im Übrigen entsprechen. Die vorgesehene Entwicklung von Sondergebieten mit den angestrebten Nutzungen für Wasserstofferzeugung, Gaskraftwerke, Stromspeicheranlagen sowie Umspannanlagen lässt sich nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan ableiten. Parallel zu dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 150 wird daher gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch der Flächennutzungsplan geändert. Zum Ausgleich der durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglichten Eingriffe ist die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Ein Großteil der Eingriffe wird vor Ort in Voerde ausgeglichen. Der forstrechtliche Bedarf der Kompensation soll über eine externe Maßnahme in Kamp-Lintfort erbracht werden.

Im Zuge dessen möchten wir Sie über die Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme bezüglich der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nummer 150 „Energiepark Voerde“ informieren.

In die Planunterlagen kann in der Zeit von Donnerstag, 07.11.2024, bis einschließlich Freitag, 20.12.2024 im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage zu den folgenden Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
  • sowie zusätzlich nach Vereinbarung eingesehen werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden können.

Eine Terminabsprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes 6.1 – Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Voerde (Niederrhein) ist insbesondere unter der Rufnummer 02855 80-451 sowie unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@voerde.de möglich.

Zudem sind die Planunterlagen innerhalb der oben genannten Frist im Internet einsehbar unter/über: