Informationen über die Einleitung von Nachprüfungsverfahren

Unternehmen haben einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Daher kann jedes Unternehmen, welches Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, einen Nachprüfungsantrag stellen.

Bei einem zulässigen Nachprüfungsantrag zu einem Vergabeverfahren entscheidet die Vergabekammer, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. 

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahren zu einem europaweiten Ausschreibungsverfahren bestimmt sich nach den Regelungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständige Stelle für die Nachprüfungsverfahren bezüglich der Ausschreibungen der Stadt Voerde ist die Vergabekammer Rheinland.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher und begründeter Nachprüfungsantrag gemäß § 161 Absatz 2 GWB

Voraussetzungen

Jedes Unternehmen, das Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, ist befugt einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

  • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
  • Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV. 2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
  • Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Prozess

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Weitere Informationen zum Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens finden Sie in dem zur Verfügung gestellten Dokument „Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens“ auf der Internetseite Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln unter Downloads.

Formen der Antragstellung: 
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen.

Bearbeitungsdauer

5 Wochen (ab Eingang des Antrags)

Gebührenrahmen

Gebühr: 2.500,00€ bis 50.000,00€
Zahlungsziel:
Nachprüfungsverfahren sind gemäß § 182 GWB gebührenpflichtig. Weitere Informationen zu den Kosten können dem § 182 GWB entnommen werden.

Fristen

Die Frist für die Bearbeitung des Nachprüfungsantrages bestimmt sich nach § 167 Absatz 1 GWB. Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann der Vorsitzende im Ausnahmefall die Frist durch Mitteilung an die Beteiligten um den erforderlichen Zeitraum verlängern. Dieser Zeitraum soll nicht länger als zwei Wochen dauern. 

Innerhalb von 15 Tagen nach Versendung der Mitteilung nach § 134 Absatz 1 GWB (innerhalb von 10 Tagen bei elektronischem Versand oder Versand per Telefax). 
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gemäß § 134 Absatz 2 GWB gestellt werden. 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den Nachprüfungsverfahren sind den zum Download zur Verfügung gestellten Dokumenten auf der Internetseite Vergabekammer Rheinland der Bezirksregierung Köln zu entnehmen.

Kontaktinformationen der zuständigen Vergabekammer für Rechtsbehelfs- und Nachprüfungsverfahren.

Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Telefax: +49 2211472889
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.de
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de

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