Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

Der Personenstandsfall, für den eine Urkunde erteilt werden soll, wurde im Voerder Standesamt beurkundet. Das ist ausschließlich dann der Fall, wenn das Ereignis im Zuständigkeitsbereich des hiesigen Standesamtes eingetreten ist oder nach Eintreten im Ausland hier in ein deutsches Register nachbeurkundet wurde.

Für alle Register gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen, binnen derer aus ihnen Personenstandsurkunden erteilt werden können:

  • Geburten 110 Jahre
  • Eheschließungen 80 Jahre
  • Sterbefälle 30 Jahre.

Liegt das Ereignis, für das eine Urkunde erteilt werden soll, außerhalb dieser Zeiten, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Dort können von den älteren Registern Kopien erstellt werden. Diese Kopien sind keine Personenstandsurkunden, entfalten jedoch bei anderen Behörden (z. B. bei Gerichten im Falle eines Nachlassverfahrens) entsprechende Wirkung. 

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Vertretungsvollmacht
  • ggf. Nachweis rechtliches Interesse

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Eheschließung muss im deutschen Eheregister beurkundet sein.
  • Die antragstellende Person für die Beurkundung muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten und Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Prozess

Die Urkundenanforderungen, die über das Portal der Stadt Voerde (Niederrhein) eingehen, werden in der Regel zeitnah bearbeitet. Die Bezahlung erfolgt über das Urkundenportal, vor Ausstellung der Urkunde.

Bearbeitungsdauer:
Einzelfallabhängig

Formen der Antragstellung:
Urkundenportal oder persönlich, mit vorheriger telefonischer Absprache

Gebührenrahmen

Personenstandsurkunde: 16,00€
Zahlungsziel:
Jede weitere Urkunde in gleichem Format, mit gleichem Ausstellungsdatum: 8,00 €

Fristen

Wenn Sie Personenstandsurkunden anfordern, beachten Sie bitte, dass die Urkunde für manche Verwendungszwecke nicht älter als sechs Monate sein sollte.

Besonderheiten

Wenn Sie über das Urkundenportal eine Urkunde beantragen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Ist die Urkunde für einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger bestimmt, ist sie gebührenfrei auszustellen, wenn diese Tatsache entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers an den Antragsteller)

Für alle Anträge gilt:

Beantragen Sie Urkunden nicht für sich bzw. in gerader Linie Verwandte (Kinder, Eltern), müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Dies können Sie z. B. in Erbangelegenheiten, indem Sie den Schriftverkehr des Notars oder Nachlassgerichtes mit hochladen.

Betreuer reichen bitte zusätzlich die entsprechende Bestallung und den eigenen Ausweis mit ein.

Liegen eine Vollmacht und der Personalausweis des Antragsberechtigten und des Bevollmächtigten vor, kann auch eine dritte Person die Urkunde beantragen.

Weiterführende Informationen

Sollte die im Ausland geschlossene Ehe nicht in Voerde nachbeurkundet worden sein, kann auch keine Urkunde ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online nutzen Sie bitte das Urkundenportal)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

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