Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten, wie Halt- und Parkverstößen werden in der Regel mit gebührenpflichtigen Verwarnungen geahndet. Dazu hinterlässt die Politesse eine sogenannte Windschutzscheibenverwarnung (Knöllchen) am Scheibenwischer des betroffenen Fahrzeuges. Auf dem "Knöllchen" sind alle Informationen über den Verstoß ersichtlich und unter Verwendung des abgedruckten QR-Codes oder der abgedruckten IBAN besteht die Möglichkeit das Verwarnungsgeld direkt zu begleichen (innerhalb einer Woche).