Die Abmeldung von Müllgefäßen können Sie persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich vornehmen.
Wichtig: Müllgefäßänderungen dürfen nur von den Eigentümern vorgenommen werden.
Besonderheiten
Wichtig: Müllgefäßänderungen dürfen nur von den Eigentümern vorgenommen werden.