Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

Die Änderung von genehmigungspflichtigen (baulichen) Anlagen ist in der Regel ebenfalls baugenehmigungspflichtig, d.h. Ihnen muss vor Durchführung der baulichen Änderung eine entsprechende Baugenehmigung vorliegen.

Ausnahme: 

  • verfahrensfreie Änderungen im Sinne des § 62 Absatz 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
  • Änderungen, für die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen werden kann, § 63 BauO NRW 2018

Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, so wird die Baugenehmigung in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Baubeschreibung
  • Ggf. Betriebsbeschreibung
  • Lageplan/Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
  • erforderliche Nachweise (z.B. Stellplätze, GRZ/GFZ, Geschossigkeit etc.)

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
  • Nachweise entsprechend der Verordnung über bautechnische Prüfungen NRW - dreifach
  • Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
  • Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW

Prozess

Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Stadt Voerde ein.

Formen der Antragstellung: 
Papierform im Original dreifach

Bearbeitungsdauer

6 Wochen (Bis zu sechs Wochen nach Vollständigkeit der Unterlagen und Abschluss der Behördenbeteiligung.)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Beteiligungsfrist der Behörden bis zu zwei Monate.

Besonderheiten

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Ja, für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen.
  • Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Kosten: Ermittlung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: E-Mail, persönlich oder telefonisch.