Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) 15. Jahrgang, Nummer 10, Bebauungsplan Nummer 151

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein) 15. Jahrgang, Nummer 10, Bebauungsplan Nummer 151
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2024

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 151 "Auf dem Hövel / Am Steg"; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 folgende Beschlüsse* gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Auf dem Hövel / Am Steg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB für den in der Anlage 1 der Drucksache 17/623 DS dargestellten Geltungsbereich.
  2. Der Stadtentwicklungsausschuss wird beauftragt, gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 151 „Auf dem Hövel / Am Steg“ (Anlage 2 der Drucksache 17/623 DS) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
    *Die Drucksache steht unter www.voerde.de (Rathaus und Service – Ratsinformationssystem-Vorlagen) zum Download bereit.
    ** Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses geltenden Fassung (zuletzt geändert durch Artikel 1 G v. 28. Juli 2023 I Nr. 221).
    Die oben genannten Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. 
    Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151 ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.
    Der Geltungsbereich umfasst die Straßen „Auf dem Hövel“ und „Am Steg“, eine Grünfläche östlich des Neuen Mommbaches und südwestlich der vorhandenen Wendeanlage der Straße „Am Steg“ sowie einen 13 m breiten Streifen nördlich des Endes der Straße „Auf dem Hövel“. Es liegt im westlichen Teil von Voerde-Mitte zwischen Tönningstraße und Grünstraße.
    Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151 umfasst folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile:

Das Flurstück Gemarkung Voerde, Flur 18, Nr. 953 (Straße Am Steg) in Gänze,

  • die Flurstücke Gemarkung Voerde, Flur 20, Nrn. 85, 84 und 86 (Straße Auf dem Hövel) in Gänze,
  • eine Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Voerde, Flur 20, Nr. 589 (Fußgängerbrücke über den Neuen Mommbach),
  • eine Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Voerde, Flur 18, Nr. 665 und 
  • eine Teilfläche des Flurstücks Gemarkung Voerde, Flur 20, Nr. 591.

 

Der Bebauungsplan Nr. 151 „Auf dem Hövel / Am Steg“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Ziel des Bebauungsplanes ist es zum einen, die bisher als Kinderspielplatz „Am Steg“ geführte öffentliche Grünfläche südlich der Wendeanlage der Straße „Am Steg“ in „Allgemeines Wohngebiet“ umzuwandeln und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung dort zu schaffen, zum anderen die Wendeanlage der Straße „Am Steg“ neu zu ordnen und um mehrere öffentliche Parkplätze zu ergänzen sowie die Straße „Auf dem Hövel“ an deren Ende um eine Wendeanlage für Pkw zu ergänzen. 

Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst.

Weiterhin hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner oben genannten Sitzung den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Voerde (Niederrhein) beauftragt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (hier: Anhörung der Bürgerinnen und Bürger) durchzuführen.

Die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger findet am 02.05.2024 um 17 Uhr im kleinen Sitzungssaal (Raum 137) im Rathaus Voerde, Rathausplatz 20, 46562 Voerde (Niederrhein), statt.

Hierzu sind alle interessierten und betroffenen Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

In der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es besteht Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern und diese zu erörtern.

In die bei der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger vorgestellten Planunterlagen kann darüber hinaus in der Zeit von 03.05.2024 bis einschließlich 17.05.2024 im Rathaus Voerde (Rathausplatz 20 in 46562 Voerde), Zimmer 232 / 2. Etage zu den folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag       08:30 – 16:00 Uhr

Freitag                                   08:30 – 14:00 Uhr

sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachdienst 6.1 (Herrn Gudd, Telefon 02855/80-438) eingesehen werden. 

Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 03.05.2024 bis einschließlich 17.05.2024 auch unter www.voerde.de bzw. www.voerde.de/planungen einsehbar. 

Stellungnahmen können bis zum 17.05.2024 beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@voerde.de) vorgebracht werden.

Voerde (Niederrhein), den 15.04.2024

gezeichnet Haarmann

Bürgermeister